Kurzzeitpflege

Falls pflegende Angehörige einmal krank sind, Urlaub machen wollen oder die Pflege vorübergehend nicht selbst bewältigen können, nehmen unsere stationären Einrichtungen pflegebedürftige Senioren gerne für einen begrenzten Zeitraum auf, längstens 8 Wochen im Kalenderjahr.

Wir verstehen die Kurzzeitpflege auch als Bindeglied zwischen häuslich-ambulanter und klinischer Pflege, die pflegebedürftige Menschen u. a. nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereitet.

In der „Kurzzeitpflege“ des AGAPLESION BETHANIEN LINDENHOF betreuen wir pflegebedürftige Senioren vollstationär für einen begrenzten Zeitraum. Die Kurzzeitpflege kann längstens bis zu 28 Tage je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung und des Sozialhilfeträgers und steht Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad I) zu, die vorübergehend auf stationäre Hilfe angewiesen sind.

Die Kurzzeitpflege kann durch eine Verhinderungspflege verlängert werden.

Ziele der Kurzzeitpflege sind unter anderem

  • die Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalten
  • die Vorbereitung auf das häusliche Leben
  • die befristete Entlastung pflegender Angehöriger
  • die Urlaubspflege

Zu den Leistungen der Kurzzeitpflege gehören unter anderem

  • Unterkunft für Pflegebedürftige
  • Verpflegung
  • Medizinisch-pflegerische Versorgung
  • Betreuung
  • Therapeutische und rehabilitative Angebote
  • Freizeitaktivitäten und kulturelle Angebote

Der AGAPLESION BETHANIEN LINDENHOF bietet 10 Kurzzeitpflegeplätze für alle Pflegegrade an.

 

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen einmal verhindert sind, steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu. Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden, sofern die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.